So können Sie uns erreichen

Kontakt

Solarstrom-Förderung für Wohngebäude in Köln

Veröffentlicht am 11.06.2025 von Aleyna Kaya
Klimaschutz Köln, förderung, Förderprogramm, Solarstrom, photovoltaik, Zuschuss, Pv- förderung

Solarstrom-Förderung für Wohngebäude in Köln

Die Solarstrom-Förderung für Wohngebäude in Köln erleichtert den Einstieg in die Energiewende. Mit attraktiven Zuschüssen für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte setzt die Stadt Köln starke Anreize für nachhaltiges Wohnen – klimafreundlich, zukunftssicher und finanziell attraktiv.


Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an:

  • Private Hauseigentümer*innen in Köln

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Personengesellschaften

  • Contractoren (wenn Energie lokal genutzt wird)

Voraussetzung: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein (mind. 5 Jahre alt). Neubauten sind ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

  • 1. Photovoltaik-Anlagen (netzgekoppelt, fest installiert)

    Einmalzuschüsse je nach Größe:

    • 2–5 kWp: 1.500 €

    • über 5–9 kWp: 2.000 €

    • über 9–14 kWp: 2.300 €

    • über 14 kWp: 2.500 €

    2. Batteriespeicher (nur in Kombination mit PV-Anlage)

    Zuschüsse gestaffelt nach Speicherkapazität:

    • 3–7 kWh: 500 €

    • über 7–11 kWh: 1.000 €

    • über 11 kWh: 1.300 €

    Wichtig: Der Speicher muss eine Garantie von 10 Jahren haben. Keine Förderung für Steckersolar-Speicher.

    3. Steckersolargeräte

    Gefördert wird 1 Gerät pro Wohn- oder Gewerbeeinheit:

    • 150 € pro Einheit

    • 200 € pro Einheit für Köln-Pass-Inhaber*innen

    Keine Förderung: Eigenbau, gebrauchte Geräte, mobile Speicher oder Geräte mit Batteriespeicher.

So läuft’s ab

Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Stadt Köln und muss zwingend vor dem Projektbeginn erfolgen. Eine Beauftragung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen – andernfalls ist keine Förderung möglich. Eine Ausnahme ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich.

Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich:

-ein Angebot eines Fachbetriebs

-Skizzen zur geplanten Maßnahme

-Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde (bei denkmalgeschützten Objekte)

-Bei Steckersolargeräten ist zusätzlich ein Eintrag im Marktstammdatenregister notwendig.

Förderhöhe und Rahmenbedingungen

Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro pro Gebäude und Kalenderjahr. Dabei dürfen für Photovoltaikanlagen und Speicher höchstens 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Für Steckersolargeräte kann die Förderung bis zu 100 % betragen. Wichtig ist auch: Die geförderten Kosten dürfen nicht auf Mieter*innen umgelegt werden (§ 559a BGB). Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich – solange die Gesamtförderung 60 % nicht übersteigt.

Nutzungspflicht und Rückzahlung

Wer Fördermittel erhält, verpflichtet sich, die Anlagen für mindestens 25 Jahre zu betreiben. Bei vorzeitigem Rückbau muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden – zum Beispiel 96 % im ersten Jahr, 4 % im 25. Jahr. Wird das Gebäude verkauft, geht die Betriebspflicht auf die neuen Eigentümer*innen über. Die Stadt Köln behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Nutzungspflicht stichprobenartig zu kontrollieren.

Fazit

Mit der Förderung für klimafreundliches Wohnen in Köln macht die Stadt den Umstieg auf Solarenergie für Privatpersonen einfacher und attraktiver. Die finanziellen Zuschüsse, die klaren Bedingungen und die unkomplizierte Antragstellung sorgen dafür, dass mehr Menschen die Chance nutzen, ihre Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten – für eine grünere Zukunft in Köln.

📅 Programmstart: 2. Juni 2025
Laufzeit: bis 31. Dezember 2026

Kontaktiere uns noch heute

Interessieren Sie sich für nachhaltige Energielösungen mit Solarenergie? Dann sind Sie bei SOLARIS und more GmbH genau richtig! Unser erfahrenes Team bietet Ihnen „alles aus einer Hand“ – von PV-Anlagen über Energiespeichern und umfassenden Serviceleistungen.

Kontaktiere uns

Schließen