Photovoltaik-Förderung in Altenkirchen
Die Photovoltaik-Förderung in Altenkirchen ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der Region, aktiv in Photovoltaikanlagen zu investieren und die Sonne als nachhaltige Energiequelle zu nutzen, um langfristig die Energiekosten zu senken.
Höhe der Förderung und Fördervoraussetzung:
Altenkirchen fördert eine Vielzahl von PV-Projekten, die sowohl großen als auch kleinen Haushalten zugutekommen:
- 120 Euro pro abgerundeter Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität.
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Maximaler Förderbetrag: 1.500 Euro oder 30 % der Brutto-Investitionssumme (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist).
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Einmalige Förderung für Neuanschaffung und Installation von stationären Solarspeichern.
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Keine Förderung für Erweiterungen bestehender Solarspeicher.
Antragstellung:
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Wer kann einen Antrag stellen?: Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Altenkirchen sowie Mieterinnen und Mieter, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten, können die Förderung in Anspruch nehmen. Mieterinnen und Mieter benötigen jedoch eine Einverständniserklärung des/der Vermieterin.
- Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Sobald mit der Installation oder Umsetzung des Projekts begonnen wurde, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Machen Sie den ersten Schritt – mit Experten an Ihrer Seite!
Die Solaris and more GmbH unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Photovoltaik-Projekts in Altenkirchen. Unser erfahrenes Team begleitet Sie von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur Installation Ihrer PV-Anlage. Wir finden die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse, sodass Ihre Anlage effizient arbeitet und alle Fördervoraussetzungen erfüllt.
Setzen Sie auf Solarenergie und profitieren Sie von der Förderung in Altenkirchen!
Notwendige Unterlagen für den Antrag
Für die Beantragung des Zuschusses sind verschiedene Dokumente erforderlich:
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Handwerkerrechnung: Diese muss die relevanten Daten (Käufer/in, Rechnungsdatum, installierte Speicherkapazität und die Kosten des Solarspeichers) enthalten.
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Zahlungsnachweis: Ein Kontoauszug oder eine Quittung, die die Zahlung des Solarspeichers bestätigt.
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Fachunternehmererklärung: Die Bestätigung des Fachunternehmens, dass die Installation des Solarspeichers den geltenden Vorschriften entspricht.
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Marktstammdatenregister: Nachweise über die Registrierung des Solarspeichers und der Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Sobald die Unterlagen eingereicht wurden, prüft die Stadt Altenkirchen den Antrag. Nach einer positiven Entscheidung kann das Projekt durchgeführt werden.
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