So können Sie uns erreichen

Kontakt

Förderung von PV-Projekten in Asbach

Veröffentlicht am 28.03.2025 von Aleyna Kaya
förderung-von-pv-projekten-in-asbach-solarisandmore-förderung-pv-solar-solaranlage-pvanlage

Förderung von PV-Projekten in Asbach

Die Förderung von PV-Projekten in Asbach unterstützt private Haushalte bei der Installation von Mini-PV-, Balkon-PV- und Stecker-PV-Anlagen. Diese Fördermaßnahme hilft dabei, nachhaltige Solarenergie zu nutzen und gleichzeitig die Energiekosten zu senken. In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderbedingungen, dem Antragsprozess und der Höhe der Förderung.

Was wird durch die Förderung unterstützt?

Die Förderung in Asbach gilt für die Installation von Mini-PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen und Stecker-PV-Anlagen. Diese kompakten Solaranlagen bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, Solarenergie für den Eigenbedarf zu erzeugen und somit die Stromkosten zu reduzieren. Der Zuschuss wird einmalig gewährt und ist an die Installation einer der genannten Anlagen gebunden.

Wichtige Anforderungen an die geförderte Solaranlage

Die geförderte Mini-PV-, Balkon-PV- oder Stecker-PV-Anlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

  • Maximale Leistung der Module: 2000 Watt

  • Maximale Leistung des Wechselrichters: 800 Watt (0,8 kWp, AC-seitig)

  • Ein Haushalt pro Anlage: Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert.

  • Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

Auch für bestehende Mini-PV-Anlagen wird eine Erweiterung auf eine maximale Leistung von 2000 Watt gefördert.

Höhe der Förderung und Antragstellung

Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pauschal pro installierter Mini-PV-, Balkon-PV- oder Stecker-PV-Anlage. Der Antrag kann erst nach erfolgter Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Notwendige Unterlagen umfassen:

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise,

  • Fotos der fertigen Installation,

  • Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister,

  • Verwendungsnachweis.

Der Förderzeitraum beginnt am 17. Februar 2025 und endet spätestens am 31. Dezember 2025, solange die Mittel verfügbar sind.

Welche Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen?

Es werden keine gebrauchten Anlagen oder Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Netz gefördert. Zudem dürfen die technischen Vorgaben nicht verletzt werden. Auch Solarzäune und Vorgarten-PV-Anlagen gemäß sind nicht förderfähig.

Starten Sie Ihr Projekt – mit professioneller Unterstützung an Ihrer Seite!

Die Solaris and more GmbH steht Ihnen bei der Planung und Realisierung Ihres Photovoltaik-Projekts in Altenkirchen mit Rat und Tat zur Seite. Unser kompetentes Team begleitet Sie von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur fachgerechten Installation Ihrer PV-Anlage. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, damit Ihre Anlage effizient arbeitet und alle Förderanforderungen erfüllt

Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren!

Placeholder

Unsere Experten melden sich schleunigst bei Ihnen, um einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren. Profitieren Sie von unserer Expertise und erhalten Sie individuelle Lösungen.

Schließen